{"id":210,"date":"2011-10-17T13:21:27","date_gmt":"2011-10-17T13:21:27","guid":{"rendered":"http:\/\/test.heimatkunde-mv.de\/?page_id=210"},"modified":"2020-11-12T14:32:22","modified_gmt":"2020-11-12T14:32:22","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.geschichtsverein-mecklenburg.de\/?page_id=210","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Satzung des Vereins f\u00fcr mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde e. V.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt in Fortf\u00fchrung des 1835 von Friedrich Lisch begr\u00fcndeten Vereins den Namen \u201eVerein f\u00fcr mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde e. V.\u201c Er hat seinen Sitz in Schwerin.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck<\/strong><\/p>\n<p>(1) Zweck des Vereins ist, die Kenntnis der Geschichte und der geschichtlichen Landeskunde Mecklenburgs zu f\u00f6rdern und zu verbreiten.<\/p>\n<p>(2) Der Verein erf\u00fcllt diesen Zweck dadurch, dass er die Reihe der \u201eMecklenburgischen Jahrb\u00fccher\u201c fortsetzt sowie andere wissenschaftliche Vorhaben unterst\u00fctzt und wissenschaftliche Tagungen, Vortr\u00e4ge und Exkursionen durchf\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> \u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>(1) Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen Einzelpersonen, Beh\u00f6rden, K\u00f6rperschaften und Vereine sein.<\/p>\n<p>(2) Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung; \u00fcber die Aufnahme des Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n<p>(3) Mitglieder k\u00f6nnen nach schriftlicher Erkl\u00e4rung mit dem Ende des Gesch\u00e4ftsjahres ausscheiden.<\/p>\n<p>(4) Sie k\u00f6nnen wegen Nichterf\u00fcllung ihrer Beitragspflicht nach zweimaliger Mahnung durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Eine Ausschlie\u00dfung aus anderen Gr\u00fcnden kann nur durch die Mitgliederversammlung mit 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> \u00a7 4 F\u00f6rderer, Ehrenmitglieder<\/strong><\/p>\n<p>(1) Mitglieder, die j\u00e4hrlich mindestens das Zehnfache des Jahresbeitrages zahlen, werden als F\u00f6rderer des Vereins gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>(2) Zum Ehrenmitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ein Mitglied gew\u00e4hlt werden, das sich besondere Verdienste um den Verein erworben hat.<\/p>\n<p>(3) Ehrenmitglieder haben die Rechte, aber nicht die Pflichten eines Mitglieds.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> \u00a7 5 Gesch\u00e4ftsjahr, Jahresbeitrag<\/strong><\/p>\n<p>(1) Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresbeitrag wird zum 01. April jeden Jahres f\u00e4llig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> \u00a7 6 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>(1) Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> \u00a7 7 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinen zwei Stellvertretern, dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und dem Schatzmeister.<\/p>\n<p>(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Die Wahl gilt f\u00fcr drei Jahre. Die Amtszeit endet mit der neuen Wahl. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Eine Nachwahl gilt f\u00fcr den Rest der laufenden Amtszeit.<\/p>\n<p>(3) Gesetzliche Vertreter des Vereins im Sinne des \u00a7 26 BGB sind die Mitglieder des Vorstands, und zwar jeder f\u00fcr sich.<\/p>\n<p>(4) Der Vorstand leitet den Verein und besorgt dessen Angelegenheiten, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er kann insbesondere eines seiner Mitglieder mit der Herausgabe der Ver\u00f6ffentlichungen beauftragen. Er kann nach \u00a7 30 BGB ein Mitglied des Vereins mit der Pflege des Internetauftritts beauftragen.<\/p>\n<p>(5) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> \u00a7 8 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer erledigt den Schriftverkehr des Vereins und die in der laufenden Arbeit des Vereins anfallenden Aufgaben wie Protokollf\u00fchrung, F\u00fchrung des Mitgliederverzeichnisses, organisatorische Vorbereitung der Versammlungen und Veranstaltungen sowie Versand der Ver\u00f6ffentlichungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> \u00a7 9 Schatzmeister, Rechnungspr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Schatzmeister verwaltet die finanziellen Angelegenheiten des Vereins und legt j\u00e4hrlich der Mitgliederversammlung Rechnung ab.<\/p>\n<p>(2) Die Jahresrechung ist durch zwei Mitglieder des Vereins als Rechnungspr\u00fcfer vor der Versammlung zu pr\u00fcfen und in dieser zur Genehmigung vorzulegen.<\/p>\n<p>(3) Die Rechnungspr\u00fcfer werden auf drei Jahre von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> \u00a7 10 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter geleitet; sie beschlie\u00dft \u00fcber<\/p>\n<ol>\n<ol>\n<li>Wahl\u00a0des Vorstands und der Rechnungspr\u00fcfer<\/li>\n<li>Gesch\u00e4ftsbericht des Vorstands f\u00fcr das abgelaufene Jahr<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstands<\/li>\n<li>die H\u00f6he des Jahresbeitrages mit Wirkung f\u00fcr das n\u00e4chste Jahr<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen<\/li>\n<li>Arbeitsvorhaben des Vereins<\/li>\n<li>sonstige Gegenst\u00e4nde, soweit nicht 1\/3 der anwesenden Mitglieder widerspricht.<\/li>\n<\/ol>\n<\/ol>\n<p>(2) J\u00e4hrlich findet eine Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) statt. Der Vorstand ist berechtigt und auf schriftlichen Antrag von mindestens 1\/3 der Mitglieder verpflichtet, eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.<\/p>\n<p>(3) Die Einladungen m\u00fcssen schriftlich und mindestens drei Wochen vor dem Tag der Versammlung ergehen und die Tagesordnung angeben.<\/p>\n<p>(4) Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst: bei Satzungs\u00e4nderungen ist jedoch eine Mehrheit von \u00be der anwesenden Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p>(5) \u00dcber die Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift aufgenommen, die vom Leiter der Versammlung und dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> \u00a7 11 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er ist selbstlos t\u00e4tig und erstrebt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Seine Mittel d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder d\u00fcrfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Verein fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> \u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von \u00be der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<p>(2) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stiftung Mecklenburg zwecks Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung der Kenntnis der Geschichte Mecklenburgs.<br \/>\nBeschlossen auf der Mitgliederversammlung am 16. November 1991, \u00c4nderungen beschlossen auf den Mitgliederversammlungen am 17. April 2004, 14. April 2018 und 13. April 2019.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins f\u00fcr mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde e. 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